Förderungen 2026 – Bis zu € 8.500 beim Heizungstausch

Wer seine fossile Heizung gegen ein erneuerbares System tauscht, bekommt 2026 bis zu € 8.500 Förderung – aus Bundes- und Landesförderung kombiniert. Neubauer übernimmt Beratung, Förderantrag und Einbau – alles aus einer Hand.

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Was wird gefördert?

Beim Heizungstausch werden erneuerbare Heizsysteme als Ersatz für fossile Heizungen (Gas, Öl) gefördert:

  • Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Pelletsheizung – vollautomatisch, CO₂-neutral
  • Hackschnitzelheizung – günstigster Biomasse-Brennstoff
  • Scheitholzkessel & Holzvergaser – für alle mit eigenem Holz
  • Fernwärme-Anschluss – wo verfügbar

Wie hoch ist die Förderung?

Bundesförderung – Sanierungsoffensive

Die Sanierungsoffensive des Bundes fördert den Kesseltausch mit bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal € 7.500.

Mehr zur Sanierungsoffensive

Landesförderung Steiermark

Das Land Steiermark bietet zusätzliche Förderungen für:

Bundes- und Landesförderung sind kombinierbar – so kommen Sie auf bis zu € 8.500 gesamt.


Wichtig: Förderantrag vor Auftragsvergabe

Der Bundesförderantrag muss vor der Beauftragung des Installateurs gestellt werden. Wer zuerst unterschreibt und dann erst den Antrag stellt, verliert die Förderung.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess:

  1. Beratungsgespräch und Systemauswahl
  2. Förderantrag gemeinsam stellen (vor Auftragsvergabe)
  3. Einbau nach Förderzusage
  4. Unterlagen für die Förderabrechnung

Häufige Fragen

Beim Tausch einer fossilen Heizung gegen ein erneuerbares System sind bis zu € 8.500 Förderung möglich – aus Bundes- und Landesförderung kombiniert. Die genaue Höhe hängt vom System, vom Gebäude und von den aktuellen Programmen ab. Wir berechnen das für Sie.

Ja – die Förderungen von Bund (Sanierungsoffensive) und Land Steiermark sind kombinierbar und ergänzen sich. In manchen Fällen gibt es zusätzlich Gemeindeförderungen. Wir kennen alle aktuellen Programme und helfen Ihnen, den maximalen Förderbetrag auszuschöpfen.

Der Antrag beim Bundesförderprogramm (Sanierungsoffensive) muss VOR Beauftragung des Installateurs gestellt werden – also bevor Sie einen Auftrag erteilen. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und sorgen dafür, dass keine Fristen versäumt werden.

Gefördert werden: Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Pelletsheizungen, Hackschnitzelanlagen, Scheitholzkessel, Holzvergaser sowie der Anschluss an Nah- oder Fernwärme. Voraussetzung ist der Tausch einer fossilen Heizung (Gas, Öl).

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